Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften
Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften
Im Falle einer beruflich bedingten psychischen Erkrankung (z. B. einer Depression infolge einer Berufskrankheit oder einer Posttraumatische Belastungsstörung infolge eines betrieblichen Unfalls) können auch gesetzliche Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften (BGs) anstelle von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Unfallversicherung.